
Für den Verbraucher wurde es gesetzlich vereinfacht, Versicherungen zu kündigen. Neuerdings dürfen Versicherungen im Falle einer Kündigung nicht mehr verlangen, dass der Kunde die Dauerrabatte zurückzahlen muss.
Überdies müssen die Versicherungen bereits beglichene Dauerrabattrückforderungen zurückzahlen, wenn die Betroffenen dies verlangen.
Dies betreffe jene Klauseln, bei denen die Rückzahlung umso höher wird, je länger der Vertrag läuft.
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