Die Riester-Rente wird in Deutschland durch den Staat gefördert. Dabei riestert der Staat Altersvorsorgezulage und Sonderausgabenabzug zum Eigenbeitrag des Begünstiten dazu.
Die Förderung der Beiträge funktioniert nur bei zertifizierten Verträgen, die aber von den meisten Anbietern gewährleistet sind. Sie gilt als Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Riester springt bei den meisten Rententypen ein, wie der Altersrente, der Invalidenrente und der Hinterbliebenenrente.
Folgende Personen und noch weitere können die Riester-Rente beantragen:

Die Altersvorsorgezulage muss gesondert beantragt werden. Geschieht das vier Jahre lang nicht, verfällt der Anspruch darauf. Aus dem Grund weil viele Leute das vergessen wurde das Verfahren stark vereinfacht und ein spezieller Antrag wurde eingeführt. Der Dauerantrag bevollmächtigt den Anbieter (also die Versicherung) die Zulagen automatisch beim Staat zu beantragen. Somit obliegt der Verwaltungsoverhead nicht mehr beim Versicherten.
Die Riester Rente ist jedem der sie beziehen kann stärkstens zu empfehlen.