Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter vor Schadensersatzansprüchen des Opfers. Durch die Hunde-Versicherung werden Schäden abgedeckt, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen.
Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches sagt aus, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann.
Vorgeschrieben ist eine Hundehalterhaftpflicht nur in einigen Fällen nach Landesrecht (Landeshundegesetze) und nur für jeweils verschiedene Teilbereiche der Hundepopulation. Einige Versicherer schließen Hunde bestimmter Rassen aus oder erheben dafür erhöhte Beiträge.
Wie toptarif.de ermittelt hat, erstreckt sich beispielsweise die Preisspanne für die Versicherung eines Golden Retrievers ohne Selbstbeteiligung von 58 bis 120 Euro im Jahr, mit einer Selbstbeteiligung kann die Versicherungsprämie auf knapp 40 Euro im Jahr gesenkt werden.